Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Tachographenpflicht auch für leichte Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen, wenn sie im gewerblichen grenzüberschreitenden Güterverkehr eingesetzt werden.
Neuer Auftritt – gleicher Anspruch.
Ein modernes Unternehmen entwickelt sich stetig weiter. Dazu gehört auch ein zeitgemäßer Markenauftritt. Deshalb haben wir unser Logo überarbeitet und ihm einen frischen, modernen Look verliehen.
Mit dem neuen Design schaffen wir einen einheitlichen Auftritt, der unsere Entwicklung widerspiegelt und uns in die Zukunft begleitet.
